1. Geltungsbereich
Mit dem Antrag auf Registrierung als Teilnehmer am Bonus-Card-System CITYCARD von proEichstätt (Systembetreiber) erkennt der Teilnehmer diese allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Teilnehmer kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Systembetreiber behält sich vor, die Aufnahme von Teilnehmern in das CITYCARD-Programm ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Teilnahme am Bonuspunkteprogramm ist kostenlos. Die CITYCARD-Kundenkarte basiert auf gängigen NFC-Karten. Die Gültigkeit der NFC-Karten ist zeitlich nicht befristet. Kartenausgebende Stelle ist die jeweilige Akzeptanzstelle. Akzeptanzstellen sind die am jeweiligen Bonusprogramm teilnehmenden Unternehmen. Über die Bonusfunktion hinausgehende Funktionen können Bestandteil der Karte sein. Für die erweiterten Funktionen gelten die Bedingungen des Kartenherausgebers.
2. Sammeln von Bonuspunkten
Beim Erwerb von Waren oder dem Bezug von Dienstleistungen bei den am CITYCARD-Programm beteiligten Akzeptanzstellen, welche in bar oder in einer gleichwertigen Bezahlungsform (Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung, Kundenkarte, Lastschrift oder Überweisung) bezahlt werden, erhält der CITYCARD-Teilnehmer Bonuspunkte auf der vorgelegten CITYCARD gutgeschrieben. Ein Bonuspunkt entspricht 0,0025 EUR. 1.000 Punkte entsprechen somit 2,50 EUR. Die Voraussetzungen der Punktevergabe richtet sich allein nach den Bedingungen der Akzeptanzstelle. Die Gewährung von Bonuspunkten erfolgt nur bei solchen Waren oder Dienstleistungen, bei denen die Gewährung von Rabatten rechtlich zulässig ist (also beispielsweise nicht bei preisgebundenen Büchern). Bei jeder Form der Rückabwicklung eines Vertrages, für den CITYCARD-Punkte gutgeschrieben wurden sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch, behalten sich der Systembetreiber und die Akzeptanzstellen das Recht vor, Erstattung des Gegenwerts der entsprechenden Punktegutschrift zu verlangen, sofern eine Stornierung nicht möglich ist. Die Höhe der gewährten Bonuspunkte erfahren Sie jederzeit über Anfrage bei den CITYCARD-Partnern. Akzeptanzstellen, die dem Bonus-Card-System CITYCARD angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der CITYCARD Eichstätt gekennzeichnet sind.
3. Punktestandsabfrage
Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, den auf seiner CITYCARD registrierten Gesamt-Punktestand unter deren Vorlage bei allen Akzeptanzstellen abzufragen. Die Akzeptanzstellen können zusätzliche Auskunftsstellen einrichten. Ebenso kann nach einer Registrierung der Punktestand online unter https://www.citycard-eichstaett.de/ abgerufen werden
4. Auszahlung von Bonuspunkten
Der Teilnehmer kann Verrechnung der CITYCARD-Punkte mit Sachwerten verlangen, wenn die Karte ein Punkteguthaben von 1.000 CITYCARD-Punkten oder ein Vielfaches davon aufweist. Die Punkte werden durch die ausgebende Akzeptanzstelle eingelöst. Darüber hinaus haben sich die am CITYCARD-Programm beteiligten Akzeptanzstellen verpflichtet, auch solche Punkte einzulösen, welche durch die anderen Akzeptanzstellen ausgegeben worden sind. Gibt der Kunde bei der Akzeptanzstelle erworbene Waren zurück oder tauscht diese um, werden die gewährten Bonuspunkte nur gegen Vorlage des original Kassenbeleges storniert. Entsprechend dem Wert der gegebenenfalls neu erworbenen Ware erhält der Karteninhaber erneut Bonuspunkte. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte aufgrund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten. Die CITYCARD ist übertragbar. Weicht der registrierte Inhaber vom tatsächlichen Inhaber der Karte ab, erfolgt die Vergütung von Bonuspunkten an den tatsächlichen Inhaber der Karte mit Wirkung für den registrierten Inhaber. Eine Haftung seitens der Akzeptanzstellen oder des Systembetreibers für missbräuchliche Verfügungen Dritter ist ausgeschlossen.
5. Verlust und Beschädigung der NFC-Karte
Bei Verlust der CITYCARD erfolgt keine Vergütung der gespeicherten Punkte, denn jeder, der im Besitz der CITYCARD ist, kann den gespeicherten Betrag verbrauchen. Bei Beschädigung der CITYCARD ersetzt die Akzeptanzstelle gegen Übergabe der beschädigten Karte das für den Teilnehmer registrierte Punkteguthaben innerhalb von 6 Wochen durch Ersatz der Punkte auf eine neue CITYCARD. Die Akzeptanzstelle bzw. der Systembetreiber behalten sich vor, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10,– EUR vom Auszahlungsbetrag einzubehalten. Je Teilnehmer wird nur eine CITYCARD ausgegeben. Die Ausgabe von Ersatzkarten während der Gültigkeitsdauer einer CITYCARD erfolgt grundsätzlich nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 5,– EUR oder ggf. Verrechnung von Bonuspunkten im Gegenwert von 5,– EUR.
6. Datenschutz
Die Akzeptanzstelle registriert bei der Ausgabe der CITYCARD und der Gewährung von Bonuspunkten die Daten des Antragstellers sowie die den Bonuspunkten zu Grunde liegenden Geschäfte. Diese Daten werden von der Akzeptanzstelle an den Systembetreiber zum Zwecke der Bonusverwaltung übermittelt, dort verarbeitet und elektronisch gespeichert. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat, kann der Systembetreiber und die Akzeptanzstelle die Daten für Zwecke der Marktforschung und Marketingaktionen speichern und nutzen. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis jederzeit auf jeglichen Kommunikationswege widerrufen.
7. Änderung von Teilnahmebedingungen und Bonusprogramm
Die Akzeptanzstellen in Verbindung mit dem Systembetreiber behalten sich vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern, insbesondere zur Verbesserung der Abwicklung oder zur Unterbindung von Missbräuchen. Über die Änderungen erhält der Teilnehmer unter seiner registrierten Anschrift eine schriftliche Mitteilung. Widerspricht der Teilnehmer nicht innerhalb von einem Monat schriftlich gegenüber dem Systembetreiber, gelten die Änderungen als genehmigt, wenn der Teilnehmer hierauf in der Mitteilung gesondert hingewiesen worden ist. Als Genehmigung gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nach Erhalt der geänderten Bedingungen neue Bonuspunkte gutschreiben lässt. Die Akzeptanzstellen und der Systembetreiber sind berechtigt, das CITYCARD-Bonuspunkteprogramm unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne eine solche Frist, zu verändern oder einzustellen.
8. Haftung
Die Akzeptanzstellen und der Systembetreiber sowie deren gesetzlichen Vertreter der Erfüllungsgehilfen haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden sowie der Höhe nach auf den Gegenwert des maximalen Kartenguthabens begrenzt. Der Systembetreiber übernimmt keine Haftung für die von den Akzeptanzstellen zu erbringenden Leistungen, die zur Erteilung von Bonuspunkten führen.
9. Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Sofern der Teilnehmer Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Ingolstadt, Deutschland. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der allgemeinen Teilnahmebedingungen im Übrigen.
Stand: August 2018